Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten übersichtlich zusammengestellt, um Ihnen schnell weiterzuhelfen.

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten übersichtlich zusammengestellt, um Ihnen schnell weiterzuhelfen.

Wir freuen uns darauf, Schulneulinge und Schülerinnen und Schüler aus der Schuleingangsphase der Grundschule mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ab dem Schuljahr 2026/2027 aufzunehmen.

Sie können sich vor der Einschulung zur Beratung entweder an die zuständige Grundschule wenden oder sich direkt mit dem Inklusionsbüro in Verbindung setzen, um Beratung einzuholen. Nach einem ersten Informationsgespräch kann dann ein Verfahren zur Überprüfung Ihres Kindes über die zuständige Grundschule eingeleitet werden.

Über die Schule kann ein Verfahren beantragt werden, beim dem geprüft wird, ob sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache vorliegt. Ist dies der Fall, kann das Kind an der Förderschule Sprache aufgenommen werden. Der Ablauf sieht dabei so aus:

  1. Umfassende Überprüfung des Sprachstands und der Lernfähigkeit
    Eine sonderpädagogische Lehrkraft und eine Grundschullehrkraft überprüfen gemeinsam den Sprachentwicklungsstand und die Lernfähigkeit Ihres Kindes, um den individuellen Förderbedarf zu ermitteln.
  2. Persönliches Gespräch und Elternwunsch
    Im weiteren Verlauf werden die Ergebnisse der Überprüfung ausführlich mit Ihnen besprochen, insbesondere welchen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf das Gutachter-Team bei Ihrem Kind sieht. Ihr Wunsch als Eltern, an welcher Schulform Ihr Kind beschult werden soll (also die Grundschule oder die Förderschule Sprache) ist dabei maßgeblich und wird schriftlich festgehalten.
  3. Gutachten und Entscheidung durch das Schulamt
    Abschließend wird dieses Gutachten zusammen mit Ihren Wünschen an das Schulamt weitergeleitet. Dort trifft die Schulaufsicht die endgültige Entscheidung über den Unterstützungsbedarf und den Förderort. Darüber erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Wenn die Sprachprobleme erst während der Grundschulzeit auffallen und den Lernerfolg eines Kindes stark beeinträchtigen, können Sie nach der Beratung durch die Grundschule einen Antrag auf die Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs stellen. Das Verfahren ist unter dem Punkt „Wie wird entschieden, ob mein Kind an der Förderschule Sprache aufgenommen wird?“ beschrieben.

Ein Wechsel in die Förderschule Sprache ist dann möglich, wenn ein Förderbedarf Sprache festgestellt wurde. Ebenso ist ein Verbleib in der Grundschule im Gemeinsamen Lernen möglich.

Ja, es wird direkt ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Angebot des Offenen Ganztags (OGS) geben.

Wir wissen, wie wichtig eine verlässliche Betreuung für Familien ist. Genauere Informationen zum Offenen Ganztag finden Sie hier.

Wenn Sie den Wunsch haben, Ihr Kind an unserer Förderschule Sprache anzumelden, leiten Sie den Prozess über die Anmeldung an Ihrer zuständigen Grundschule ein.

Ihr erster Schritt: Geben Sie entweder bei der Anmeldung an der Grundschule an (bei Schulneulingen) oder besprechen Sie mit der Klassenlehrkraft (bei Schulkindern), dass Sie eine Überprüfung nach der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung (AO-SF) für Ihr Kind wünschen. Dies ist der offizielle Weg, um einen möglichen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Sprache feststellen zu lassen. Die Grundschule wird Sie dann über alles Weitere beraten.

Wie es dann weitergeht: Der detaillierte Ablauf des AO-SF-Verfahrens, von der Überprüfung des Sprachstands bis zur Entscheidung durch das Schulamt, ist ausführlich unter dem Punkt "Wie wird entschieden, ob mein Kind an der Förderschule Sprache aufgenommen wird?" beschrieben. Dort finden Sie alle weiteren Informationen zum Prozess, der zur Aufnahme an unserer Schule führen kann.

Wichtig: Die Wahl des Förderortes (ob Grundschule oder Förderschule) liegt bei Ihnen als Eltern. Voraussetzung ist allerdings, dass an der aufnehmenden Schule freie Kapazitäten sind.

Es gibt sehr viele unterschiedliche Sprachentwicklungsverzögerungen bei Kindern, die an dieser Stelle nicht alle dargestellt werden können.

Eine erklärende Übersicht bietet die Internet-Seite des Landesverbandes NRW der Eltern sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher:
Störungen des Spracherwerbs – Landesverband Sprache NRW (LVS) e.V.

Viele Kinder wachsen mit zwei oder mehr Sprachen auf, was eine große Bereicherung für Familien und Kinder ist. Es ist ganz natürlich, dass der Erwerb einer Zweitsprache wie Deutsch Zeit braucht und manchmal Herausforderungen mit sich bringt.

Wichtig zu wissen: Das Aufwachsen mit mehreren Sprachen oder anfängliche Schwierigkeiten beim Erlernen der deutschen Sprache bedeuten nicht automatisch einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache.

Wann liegt ein Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache vor?

Wenn ein Kind in der Familiensprache altersgerecht kommuniziert, aber (noch) Schwierigkeiten mit dem Erlernen der deutschen Sprache hat, sind in der Regel Fördermaßnahmen der Grundschule und Hilfen im Bereich "DaZ – Deutsch als Zweitsprache" der richtige Weg. Diese Angebote unterstützen gezielt den Erwerb der deutschen Sprache.

Ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache liegt vor, wenn ein Kind auch in seiner Familiensprache sehr deutliche Rückstände oder Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung zeigt. Nur in diesem Fall, also wenn die sprachlichen Probleme nicht nur das Deutsche, sondern die Sprachentwicklung insgesamt betreffen, sprechen wir von einer Sprachentwicklungsstörung.

Die Klassen an der Förderschule Sprache sind etwas kleiner als Grundschulklassen. In der Regel sind in jeder Klasse bis zu 17 Kinder.

© 2025 | Schule am Wahnenkamp
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter sowie der statistischen Analyse/Messung. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte innerhalb der EU bzw. der USA weitergegeben.

Sie können der Nutzung aller Cookies zustimmen (Alle akzeptieren), nur der Nutzung technisch notwendiger Cookies zustimmen (Ablehnen) oder Ihre eigene Auswahl vornehmen (Auswahl akzeptieren). Ihre Einwilligung ist stets freiwillig, für die Nutzung der Website nicht erforderlich und kann jederzeit abgelehnt oder widerrufen werden.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.